Lärmaktionsplan wird ausgelegt

Die Stadt Stuttgart stellt einen Lärmaktionsplan nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf. Der Entwurf ist fertig und wird nun der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.





Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich zunehmend vom Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm sowie von Veranstaltungs- und Industrielärm belästigt. Lärm ist ein Stressfaktor und kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Das zuständige Amt für Umweltschutz hat im vergangenen Jahr die Stuttgarter eingeladen, sich an Lärmworkshops mit dem Ziel zu beteiligen, die Situation vor Ort möglichst genau zu erfassen und Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln. Es sind etwa 1300 Vorschläge dazu eingegangen. Sie bilden eine wesentliche Grundlage des Lärmaktionsplans.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat am Dienstag, 21. Juli, beschlossen, den Entwurf des Lärmaktionsplans zu veröffentlichen. Das Amt für Umweltschutz wird den aktuellen Entwurf in den nächsten Tagen der Öffentlichkeit, den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange zugänglich machen. Außerdem wird der Entwurf vom 27. Juli bis zum 28. August im Amt für Umweltschutz, Gaisburgstraße 4, Zimmer 322, drittes Obergeschoss, montags bis donnerstags von 9 bis
15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr ausgelegt. Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann auch im Internet unter www.stadtklima-stuttgart.de abgerufen werden.

Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Organisationen oder Gruppen können den Entwurf einsehen und sich bis zum 11. September dazu äußern. Die eingegangenen Kommentare werden von der Verwaltung geprüft. Der Lärmaktionsplan wird im Oktober dem Stuttgarter Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Mit den im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen kann eine hörbare Lärmminderung und damit eine Verbesserung für die Bevölkerung erreicht werden. Der Lärmaktionsplan ist ein Strategieplan. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen. Die Aussagen des Lärmaktionsplans müssen allerdings bei künftigen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltungen in die Abwägung mit einfließen.


 



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