Selbsteinbau von Klimaanlagen nicht mehr zulässig

Ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen mit fluorierten (mit Fluor versetzten) Treibhausgasen dürfen nur noch von zertifizierten Betrieben mit sachkundigem Personal installiert und gewartet werden





Darauf macht das Amt für Umweltschutz aufmerksam. „Der Selbsteinbau von Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln durch Laien ist damit nicht mehr zulässig“, so Amtsleiter Joachim von Zimmermann.

Kälte- und Klimaanlagen gibt es in Hotels, Produktionsstätten und in privaten Haushalten. Sie enthalten in aller Regel fluorierte Treibhausgase. Diese schädigen das Klima bis zu mehrere tausend Mal stärker als Kohlendioxid, wenn sie entweichen. Gerade die Undichtheit der Anlagen ist ein großes Problem. Auf diese Weise gelangen jährlich viele Tonnen klimaschädliche Kältemittel in die Atmosphäre.

Um den Eintrag in die Erdatmosphäre zu verhindern oder zumindest erheblich zu reduzieren, sind Kälte- und Klimaanlagen mit mehr als drei Kilogramm fluorierten Treibhausgasen mindestens einmal jährlich auf Dichtheit zu kontrollieren. Die Kontrollen dürfen nur noch Betriebe mit zertifiziertem Personal durchführen. Dies gilt auch für alle weiteren emissionsrelevanten Tätigkeiten wie Installation, Wartung und Reparatur der Anlagen sowie für die Rückgewinnung der Kältemittel. Wer die Pflichten nicht einhält, riskiert ein hohes Bußgeld.



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