BGH beschert eine Erstattung von der Bank

Der BGH hat geurteilt und den Banken eine weitere gute Einnahmequelle abgeschnitten. Diesmal ging es um Umschuldungsgebühren in den AGB, dem berühmten Kleingedruckten.





 

Bei diesem Kläger handelt es sich um einen Verbraucherschutzverband. Er monierte sich gegen die Klausel: Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen 100,00 €“. Die die beklagte Sparkasse in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis verwendet, und begehrt, dass die Beklagte die weitere Verwendung dieser Klausel unterlässt.

 

Eigentlich sollten es die Banken lange schon gelernt habe das versteckte Gebühren und versteckte Kosten irgendwann einmal gekippt werden. Aber scheinbar lohnt es sich solange zu warten bis ein Verbraucher oder eine Verbraucherorganisation klagt. Denn eine Kunde alleine scheut die Kosten selber zu klagen. So wichtig sind also Verbraucherzentralen in Deutschland

 

Das Landgericht hatte die Klage zuächst abgewiesen. Mit einer Revision am Oberlandgericht hat die Klägerin aber weiter gekämpft.

 

Der BGH hat dann entschieden, das die angefochtene Klausen den §307 BHB unterliegt und nicht statthaft ist. Mit der nötigen Bestellung, Verwaltung und Verwertung von Sicherheiten verfolgt die Beklagte nur ihren eigenen Vermögensinteressen, so dass die Klausel als kontrollfähige Preisnebenabrede einzuordnen ist. Dies gilt, wenn für die Übertragung von Sicherheiten zu ihren Gunsten ein Treuhandauftrag erforderlich wird.

 

Die als Preisnebenabrede einzuordnende Klausel hält der Inhaltskontrolle nicht mehr stand und ist deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

 

Dies gilt auch für den mit der Freigabe der Sicherheit und damit bei der vertragsgemäßen Abwicklung des Darlehensvertrags verbundenen Aufwand, der bei dem Darlehensgeber bei der Erfüllung einer bestehenden eigenen Rechtspflicht anfällt.

BGH, Urt. v. 10.09.2019 - XI ZR 7/19

Also alle die solche Kosten auf ihre Abrechnung haben oder hatten sollten nun die Bank auffordern diese Gebühren zu erstatten. Klappt das nicht kann man den Ombudsmann der Banken https://bankenombudsmann.de/ anschreiben und ein kostenloses Verfahren durchführen. Die Banken haben sich verpflichtet, Schlichtungssprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 10.000 € zu akzeptieren.


 

 

 



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