Bei Mieterhöhung vereinbarte Wohnfläche ausschlaggebend

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei einer anstehenden Mieterhöhung die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche maßgeblich ist (Az. VIII ZR 205/08). Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist, die Abweichung aber nicht mehr als zehn Prozent beträgt.





„Mit diesem Urteil orientiert sich der BGH an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Flächenabweichung“, sagte Haus & Grund-Mietrechtsexperte Kai Warnecke. Er erläuterte, dass die Ursache für Flächenabweichungen überwiegend in unterschiedlichen Berechnungsmethoden liegt. Der BGH ermögliche mit diesem Urteil eine praxisgerechte Lösung.



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Die Gesamtmenge für Deutschland ist also 9750 * 16 = 156000 Dosen. Die reichen für 78000 Menschen in Deutschland. Das sind 5777 je Impfstoffzentrum. Hatte wir denn nicht Millionen solchen Dosen bestellt. Hatte denn Biontech nicht sogar vorproduziert.....
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