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Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 20. Juli 2009 entschieden, dass ein Wiederaufnahmeantrag eines Verurteilten insoweit zulässig ist, als er sich gegen die Verurteilung wegen Raubüberfällen und Nötigung wehrt.
Ist man endlich dran geht es meist schnell und man darf bezahlen. Danach muss man ein Nummernschild besorgen. Da dies sofort sein muss, wird man genötigt die weit überhöhten Preise zu bezahlen die Vorort angeboten werden. Eigentlich sollte man sich.....
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